18 Moment hätte er nur noch wenig Grund dazu gehabt, die beiden zu schützen. Geht man von der Hypothese der offenen (Drogen)Schulden zwischen dem Gesuchsgegner 2 und D.________ sowie der Verschleierung allfälliger Drogengeschäfte als Motiv zur Falschaussage aus, so erscheint der Kammer der plötzliche Kontaktabbruch seitens G.________ und das Verschweigen seiner Anwesenheit einzig dann plausibel, wenn G.________ entweder über die illegalen Geschäfte informiert oder allenfalls gar selbst involviert gewesen wäre. Im ersten Fall wäre zu erwarten gewesen, dass G._____