_, obwohl er mitbekam, wie D.________ sich an diesem Abend in einer solch aufgebrachten Stimmung befand, dass er ein Messer behändigte, um zu diesem «Typen» am Telefon zu gehen, beschloss, den letzten Zug zu nehmen und sich weder bei D.________ noch bei K.________ jemals wieder meldete oder danach erkundigte, was in dieser Nacht weiter geschehen war. Hinzukommend wurde G.________ von keiner der am Hauptverfahren beteiligten Personen jemals erwähnt. Es ist nicht ersichtlich, welchen Nachteil D.________ und K.________ darin gesehen haben könnten, wenn die Anwesenheit G.________ in der Wohnung gegenüber den Strafbehörden bekannt geworden wäre, zumal D._____