16 G.________ erfuhr nach eigenen Angaben im September 2022 vom damaligen (weiterhin unbekannten) Mieter der Wohnung im .________ Quartier von den angeblichen Falschaussagen K.________ zum Nachteil der Gesuchstellerin. Im Anschluss wurde ein Kontakt zu Rechtsanwältin M.________ hergestellt, welche am 13. Dezember 2022 eine (Partei-)Befragung von G.________ durchführte (pag. 93 ff.). Die dortigen von G.________ zu Protokoll gegebenen Aussagen werden der besseren Übersicht halber nachfolgend zusammengefasst dargelegt.