Subsumtion Die Gesuchstellerin begründet ihr Revisionsgesuch durch die zwei neuen Zeugen G.________ und H.________. Nachfolgend ist zunächst die Neuheit der vorgebrachten Beweismittel zu prüfen, während in einem zweiten Schritt beurteilt wird, ob sie die geforderte Erheblichkeit aufweisen, um das Urteil der 2. Strafkammer zu erschüttern. 21.4 Noven G.________ und H.________ waren weder der Gesuchstellerin noch der 2. Strafkammer im Urteilszeitpunkt bekannt.