14 mer kam zum Schluss, dass die Aussagen K.________ zahlreiche Realkennzeichen aufweisen würden und detailliert, widerspruchsfrei, authentisch sowie differenziert seien. Sie würden zudem, soweit möglich, mit anderen Beweismitteln übereinstimmen und ein logisches Ganzes ergeben (vgl. zum Ganzen Vorakten, pag. 1703 ff.).