einstimmenden Aussagen aller Beteiligten mit D.________ und dem Gesuchsgegner 2 befreundet gewesen, wohingegen er die Gesuchstellerin nicht gekannt habe. Er habe im Verfahren zudem nicht nur die Gesuchstellerin und D.________, sondern auch den Gesuchsgegner 2 belastet (Vorakten, pag. 1707). Die 2. Strafkam-