Betreffend die Telefonate ist für die Kammer erstellt, dass A.________ am Abend des 10./11. Juli 2015 mit unterdrückter Nummer B.________ anrief. Ihren ersten Anruf nahm B.________ nicht entgegen, den zweiten jedoch schon, weil er dachte, es könnten vielleicht seine Eltern oder jemand aus seiner Familie sein (zum Ganzen u.a. pag. 1544 Z. 42 ff.). A.________ nannte ihren Namen sodann zunächst nicht, sondern fragte B.________, ob er wisse, wer sie sei. Als B.________ dies verneinte, nannte A.________ ihren Namen und fragte B.________ vorwurfsvoll, weshalb er Unwahrheiten über sie erzähle und sie als «Schlampe» darstellen würde (u.a. pag.