21.2 Erwägungen im Urteil der 2. Strafkammer Mit Blick auf die theoretischen Ausführungen ist, in einem ersten Schritt darzulegen, zu welchem Beweisergebnis die 2. Strafkammer in ihrem Urteil gelangte und welche Tatsachen und Beweismittel sie diesem zugrunde legte. Die 2. Strafkammer kam zu folgendem Beweisergebnis (Vorakten, pag. 1723 ff.): In Würdigung der voranstehenden Ausführungen ist aus Sicht der Kammer erwiesen, dass A.________ und D.________ ungefähr seit dem Jahr 2009 – und auch im Juli 2015 noch – ein Liebespaar waren. B.________ und A._____