Sie nimmt weiter Stellung zum Beweisantrag der Gesuchstellerin betreffend Staatsanwältin I.________. Diesbezüglich wird auf die vorherigen Ausführungen verwiesen (vgl. E. III.18 f. hiervor). 20.6 Der Gesuchsgegner 2 bestreitet in seiner Duplik vom 11. Juli 2023 (pag. 253 ff.) das Vorbringen der Gesuchstellerin, er sei in illegale Geschäfte involviert gewesen. Er habe nie mit Drogen gehandelt und es sei auch nie ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet worden. Dieser Vorwurf sei haltlos und ehrverletzend.