Da er wie die Gesuchstellerin im Gesundheitsbereich arbeite, liege der Verdacht nahe, dass er diese entgegen seinen Aussagen kenne. Es stelle sich allgemein die Frage, wie verlässlich die Aussagen von G.________ 7 ¼ Jahre nach der Tat noch sein dürften. Es falle auf, dass seine Aussagen teilweise sehr detail-