Hinzukommend erscheine es merkwürdig, dass diese praktisch gleichzeitig und erst sieben Jahre nach der Tat in Erscheinung treten würden. Die Entstehungsgeschichte der bei Rechtsanwältin M.________ getätigten Aussagen sei völlig undurchsichtig. Es sei weiter nicht nachvollziehbar, weshalb er seine Aussagen nicht bei der Polizei deponiert habe. Weiter falle auf, dass er bei der Befragung nicht haben sagen wollen, bei welchem Arbeitgeber er beschäftigt sei. Da er wie die Gesuchstellerin im Gesundheitsbereich arbeite, liege der Verdacht nahe, dass er diese entgegen seinen Aussagen kenne.