_ habe ausgesagt, dass das Fussballspielen unter Kurden stattgefunden habe. Wie G.________, als Portugiese, dort dazugekommen wäre, sei nicht nachvollziehbar. Ausserdem sei auch der Gesuchsgegner 2 bei diesen Fussballspielen zugegen gewesen, den wolle G.________ aber noch nie gesehen haben. Sein plötzliches Auftauchen erscheine äusserst dubios und auch inhaltlich seien seine Aussagen wenig glaubhaft. Es falle auf, dass seine Aussagen pauschal bleiben und keine Details enthalten würden, die nicht bereits aktenkundig seien.