Gleiches gelte für den Stiefvater des Gesuchsgegners 2, welcher pensionierter Polizist sei. Sofern sich diese Beziehungen bestätigen würden, werde ein Ausstandsgesuch eingereicht und die Unverwertbarkeit sämtlicher Verfahrenshandlungen beantragt (pag. 227 Rz. 176 f.). Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch der Gesuchsgegner 2 beantragten die Abweisung des Beweisantrags (pag. 241 ff. und 253 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft führte begründend aus, die Relevanz einer schriftlichen Stellungnahme von Staatsanwältin I.________ sei für das vorliegende Revisionsverfahren nicht ersichtlich. Zwar würden nach Art.