5 einzuholen (pag. 227 Rz. 174 ff.). Mit Eingabe vom 10. August 2023 beantragte die Gesuchstellerin schliesslich, die Kantonspolizei Bern sei anzuweisen, H.________ einzuvernehmen und das Protokoll dem Obergericht des Kantons Bern zuzustellen. Eventualiter sei H.________ im Rahmen der Vorprüfung (evtl. im Sinne einer vorsorglichen resp. vorgezogenen Beweismassnahme) durch das Berufungsgericht zu befragen (pag. 267 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft und der Gesuchsgegner 2 beantragten die Abweisung aller Beweisanträge (pag. 241 ff., 253 ff., 291 und 295).