3 9. Mit Verfügung vom 20. März 2023 wurde der Gesuchstellerin Gelegenheit geboten, innert 20 Tagen eine Replik zu den Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft und des Gesuchsgegners 2 einzureichen (pag. 193 ff.). 10. Mit innert Fristverlängerung eingereichter Replik vom 23. Mai 2023 hielt die Gesuchstellerin an ihren Anträgen fest und stellte ergänzend die folgenden Beweisanträge (pag. 213 ff.): - Es sei die Einvernahme von H.________ auf dem Polizeiposten .________ am 22. Mai 2023 und an noch unbekanntem Datum zu edieren.