5. Die gesamten Verfahrenskosten des ursprünglichen erst- und oberinstanzlichen Verfahrens sowie des vorliegenden Revisionsverfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen und A.________ seien die Verteidigungskosten des ursprünglichen erst- und oberinstanzlichen Verfahrens sowie des vorliegenden Revisionsverfahren zu ersetzen; 6. Der Kanton Bern habe A.________ eine noch zu beziffernde, angemessene Genugtuung zu leisten;