1. Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern sprach A.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin) mit Urteil vom 8. April 2021 (SK 20 169; nachfolgend: Urteil der 2. Strafkammer) der Anstiftung zur vorsätzlichen Tötung, begangen am 11. Juli 2015 in .________, zum Nachteil von B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner 2) schuldig. Sie verurteilte die Gesuchstellerin zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren (amtliche Akten SK 20 168, 169 und 173 [nachfolgend zitiert: Vorakten], pag. 1627 ff.).