Wiederum soll sie – abgesehen vom letzten Satz – die exakt gleichen Aussagen gemacht haben, wie hiervor zitiert (vgl. pag. 266 f.). Nachdem sie die begangene Tat wiederum anerkannt und gesagt haben soll, diese zu bereuen, steht indes im nachfolgenden Satz, «[o]bwohl mir gesagt wurde, dass ich eine Vereinbarung in Bezug auf ein Schuldeingeständnis treffen kann, möchte ich dies nicht tun, da ich die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht anerkenne und den Fall im Rahmen des ordentlichen Verfahrens untersuchen lassen möchte. Ich möchte unentgeltliche, gemeinnützige Arbeit an einem vom Gericht bestimmten Ort leisten» (pag.