______ Verfahrens hin und führt zusammengefasst aus, Protokolle der Befragungen vom Abend des 13. Juli 2017 würden gänzlich fehlen, die «Inaugenscheinnahme vor Ort» habe ohne Dolmetscher für die deutsche Sprache stattgefunden und die in den Protokollen vom 14. Juli 2017 abgefassten Protokollpassagen, welche in Ich-Form abgefasst seien, würden nicht aus einer direkten, rechtskonformen Befragung der Berufungsführerin stammen, da eine solche nie stattgefunden habe, sondern es handle sich hier um mit Übersetzungshilfe von F.________ zustande gekommene und danach in die Protokolle hineinkopierte angebliche Aussagen der Berufungsführerin.