Nach Erhalt der übersetzten Akten des D.________ Vorverfahrens wird in der Ergänzung vom 4. November 2023 weiter ausgeführt, nachdem die Berufungsführerin mit ihrem Sohn, ihrem damaligen Freund F.________ und dessen Kollegen G.________ beim Grenzübergang H.________ auf der Einreisespur nach D.________ angehalten worden sei, habe vor Ort eine Kontrolle stattgefunden. Diese Kontrolle sei protokollarisch festgehalten worden, habe jedoch zumindest im Fall der Berufungsführerin und ihres Sohnes ohne Deutsch sprechenden Dolmetscher stattgefunden.