__ Justizministerium darüber, dass das Landgericht C.________ einen Antrag zur Anerkennung und Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gegen die Berufungsführerin gestellt habe, und ersuchte das Bundesamt für Justiz gestützt auf Art. 2 des Zusatzprotokolls zum ÜÜVP um Vollstreckung des Urteils (vgl. amtliche Akten der Be- währungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern [nachfolgend: BVD] pag. 22). Der Berufungsführerin ist somit insoweit beizupflichten, als in diesem Schreiben die Vollstreckung explizit gestützt auf das Zusatzprotokoll zum ÜÜVP verlangt wurde.