4 tocol to the Convention on the Transfer of Sentenced Persons, Strasbourg 1997 - A.________, born on ________» ein. Darin informierte das D.________ Justizministerium darüber, dass das Landgericht C.________ einen Antrag zur Anerkennung und Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gegen die Berufungsführerin gestellt habe, und ersuchte das Bundesamt für Justiz gestützt auf Art. 2 des Zusatzprotokolls zum ÜÜVP um Vollstreckung des Urteils (vgl. amtliche Akten der Be- währungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern [nachfolgend: BVD] pag. 22).