Die Generalstaatsanwaltschaft äusserte sich nicht explizit zum anwendbaren Recht (vgl. pag. 61 f.). 5.2.3 Erwägungen der Kammer Am 20. April 2022 ging beim Bundesamt für Justiz ein auf den 5. April 2022 datiertes Schreiben des D.________ Justizministeriums mit dem Betreff «Additional Pro-