Die Übersetzung der Akten ging am 22. September 2023 ein (vgl. pag. 228) und wurde den Parteien am 23. September 2023 in Kopie zugestellt (pag. 361 f.). 4. Anträge der Parteien In der begründeten Berufungserklärung vom 3. Februar 2023 beantragte die Verteidigung namens der Berufungsführerin Folgendes (pag. 47): 1. Das Urteil des Landesgerichts C.________, D.________, vom 05.10.2018, mit welchem A.________ zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden ist, sei als nicht vollstreckbar zu erklären und die ausgesprochene Strafe sei nicht zu vollziehen.