Die rechtshilfeweise edierten Akten wurden mit Schreiben des D.________ Justizministeriums vom 25. Juli 2023 der Kantonalen Zentralbehörde für internationale Rechtshilfe zugesandt (pag. 96) und gingen am 9. August 2023 bei den Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern ein (vgl. pag. 95). Mit Verfügung vom 14. August 2023 stellte die Verfahrensleitung den Parteien eine Kopie des Schreibens zu und wies darauf hin, dass die edierten Akten übersetzt und anschliessend den Parteien zugestellt werden (pag. 97 f.). Die Übersetzung der Akten ging am 22. September 2023 ein (vgl. pag.