388), woraufhin der Schriftenwechsel mit Verfügung vom 10. November 2023 als abgeschlossen erachtet, die Kammerbesetzung den Parteien mitgeteilt und ein schriftliches Urteil in Aussicht gestellt wurde (pag. 389 f.). Mit Verfügung vom 27. März 2024 wurde von der am 26. März 2024 eingereichten Honorarnote der Verteidigung für ihre Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren (pag. 391 ff.) Kenntnis genommen und durch Zustellung einer Kopie an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben (pag. 395 f.).