1. Erstinstanzliches Urteil Mit begründetem Urteil vom 12. Januar 2023 erklärte das Regionalgericht Emmen- tal-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) das Urteil des Landgerichts C.________, D.________ (Land), vom 5. Oktober 2018 gegen A.________ (nachfolgend: Berufungsführerin) als in der Schweiz teilweise vollstreckbar und entschied, dass die dem Schweizerischen Strafrahmen angepasste Freiheitsstrafe von einem Jahr in der Schweiz zu vollziehen sei. Weiter verzichtete die Vorinstanz darauf, Verfahrenskosten zu erheben. Die amtliche Entschädigung für die Verteidigung bestimmte sie auf CHF 1'366.00, ohne Rück- oder Nachzahlungspflicht (pag.