2. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 240.05 (Effekten) wird zur Deckung der Verfahrenskosten von CHF 14’948.00 verwendet (vgl. Ziff. C.II.2 hiervor). 4. Das von E.________ erstellte DNA-Profil (PCN ________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. b DNA-Profil-Gesetz). Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer 1, a.v.d. Rechtsanwalt B.________