verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 22 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 108 Die Untersuchungshaft von 65 Tagen (29. November 2017 bis 1. Februar 2018) wird im Umfang von 65 Tagen auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet.