1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, angeblich mehrfach begangen, festgestellt am 29. November 2017 in I.________, durch Besitz von Waffen (Schlagstock mit Taschenlampe und Soft-Air- Waffe, welche aufgrund ihres Aussehens mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden kann) ohne schriftlichen Vertrag eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;