Damit hat der Beschuldigte 1 noch anteilsmässige erstinstanzliche Verfahrenskosten von CHF 14'004.10 zu bezahlen. 45.2.2 Beschuldigter 2 Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 29. November 2017 wurden beim Beschuldigten 2 unter anderem diverse Mobiltelefone (HD 2 / HD 3 / Effekten) sowie Bargeldbeträge (HD 1, 5.1, 5.2, Effekten) gefunden und sichergestellt (pag. 1114 ff.). Mit Verfügung vom 9. Oktober 2019 wurden diese (sowie weitere) Gegenstände und Vermögenswerte zur Deckung der Verfahrenskosten sowie zur Beweismittelund Sicherungseinziehung beschlagnahmt (pag. 1156 ff.).