Aufwand von 25 Stunden zzgl. Auslagen von 3% [ausmachend CHF 150.00] und MWST von CHF 411.55) bestimmt, wobei der Aufwand aufgrund der kürzeren oberinstanzlichen Hauptverhandlung um 3.5 Stunden auf insgesamt 21.5 Stunden zu kürzen ist. Entsprechend reduziert sich die Auslagenpauschale von 3% auf insgesamt CHF 129.00. Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 2 im Berufungsverfahren wird Rechtsanwältin Dr. D.________ somit mit CHF 4'782.15 entschädigt.