_ Gestützt auf die Kostennoten vom 18. August 2022 (pag. 2033 ff.) setzte die Vorinstanz das amtliche Honorar unter Hinzufügung der Dauer für die Hauptverhandlung sowie unter Anpassung der Reisezuschläge und Kosten für Telefonate auf insgesamt CHF 10'774.20 fest (volles Honorar: CHF 13'184.00). Dies gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist zu bestätigen. Entsprechend wird Rechtsanwalt F.________ für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 3 mit CHF 10'774.20 entschädigt.