43.1.2 Beschuldigter 2 In Bezug auf den Beschuldigten 2 setzten sich die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten zusammen aus den Gebühren im Umfang von CHF 14'700.00 sowie den Auslagen von CHF 1'148.00. Die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten betragen für den Beschuldigten 2 somit insgesamt CHF 15'848.00. Zufolge der Schuldsprüche werden auch ihm diese anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich zur Bezahlung auferlegt (zur Verrechnung siehe unten Ziff. 45). 43.1.3 Beschuldigter 3