93 43.1.1 Beschuldigter 1 Die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten setzen sich für den Beschuldigten 1 zusammen aus Gebühren von CHF 14'300.00 sowie Auslagen von CHF 1'148.00 und belaufen sich demnach insgesamt auf CHF 15'448.00. Zufolge der Schuldsprüche werden diese Kosten dem Beschuldigten 1 vollumfänglich zur Bezahlung auferlegt (zur Verrechnung siehe unten Ziff.