_ zu 1/18 mit der Begründung auferlegt, dass es angemessen erscheine, K.________ aufgrund ihrer untergeordneten Beteiligung nur einen geringen Anteil der Gerichtskosten tragen zu lassen und diesen anteilsmässig bei ihrem Sohn [Beschuldigter 3] in Abzug zu bringen sei (vgl. pag. 2297). Diese Aufteilung ist nicht zu beanstanden.