Dieses Einkommen dürfte zwar angesichts des eher volatilen Handels mit Pokémon-Karten eher hoch gegriffen sein. Nicht umsonst machte der Beschuldigte 1 denn auch geltend, er bemühe sich noch um Zusatzeinkünfte mittels Festanstellung. Drogenkonsum gebe es nicht mehr (pag. 2516, Z. 1 ff.) Seit den vorliegend zu beurteilenden Delikten – und damit im Zeitpunkt der Urteilsfällung seit über sechs Jahren – hat er sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen bzw. ist er nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten (pag. 2496 f.). Die Pro-