Die anlässlich der Hafteröffnung vom 30. November 2017 geäusserten Beschwerden hinsichtlich seiner Lymphknoten (vgl. pag. 841 Z. 36 ff.) scheinen nicht mehr aktuell zu sein. Es sind damit keine gesundheitsrelevanten Aspekte ersichtlich, welche einer Landesverweisung im Weg stehen würden. Aus medizinischer Sicht ist eine Rückkehr nach Italien ohne Weiteres zumutbar.