2516 Z. 29 f.). Sein Vater sowie die restlichen Familienangehörigen leben gemäss eigenen Angaben in Italien (pag. 2486, pag. 2517 Z. 10 ff.), wobei er angibt, ein gutes und stabiles Verhältnis zu seiner Schwester und seinen Eltern zu haben (pag. 2486). Weitere bzw. konkrete Angaben zu sozialen Kontakten in der Schweiz liegen nicht vor. Der Beschuldigte 1 führte lediglich aus, dass er in keinem Verein sei (pag. 836 Z. 45, pag. 2518 Z. 1 f.), gerne Sport im Fitnesscenter treibe, bei den Kollegen den Ruf habe, hilfsbereit und selbstlos zu sein und gerne mit dem Hund und der Freundin spazieren gehe (pag.