85 positiv zu werten. Mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass im Vergleich zu den anderen beiden Beschuldigten stark ins Gewicht fällt, dass er stets einer geregelten Arbeit nachgegangen ist (und nach wie vor geht) und keine Vorstrafen aufweist. Aufgrund dessen scheint es angemessen, den vollziehbaren Teil der Freiheitsstrafe auf das gesetzliche Minimum von sechs Monaten festzusetzen. Für die restlichen 22 Monate Freiheitsstrafe wird der bedingte Strafvollzug gewährt. Die Probezeit wird auf das Minimum von zwei Jahren festgesetzt (Art.