Er arbeitet Vollzeit und bezieht einen Monatslohn von CHF 5'400.00 netto. Gesundheitlich geht es ihm gut (pag. 953 Z. 47 f., pag. 2478, pag. 2522 f.). Der Beschuldigte 3 ist nicht verheiratet, hat keine Kinder, lebt in keiner Beziehung und wohnt mit seiner Mutter zusammen (pag. 958 Z. 30 ff., pag. 2096 Z. 25 ff.; pag. 2478 ff.). Schulden habe er keine (mehr) (pag. 1770, pag. 2480, pag. 2523 Z. 10 f.). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse wirken sich neutral aus. 40.3.2 Vorstrafen Der Beschuldigte 3 ist nicht vorbestraft (pag. 2494). Seine Vorstrafenlosigkeit wirkt sich praxisgemäss neutral aus.