Weiter wurde er am 25. November 2014 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wiederum wegen Betäubungsmittelkonsumwiderhandlungen und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (Vergehen), beides begangen am 6. September 2014, zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 100.00 verurteilt. Weil sich der Beschuldigte 2 zum Deliktszeitpunkt in der Probezeit befand, wurde er zudem verwarnt. Eine weitere Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 90.00 und Übertretungsbusse von CHF 200.00 wurde am 2. November 2015 von der Regio-