19 Abs. 1 BetmG, begangen in der Zeit von Januar bis 20. November 2013, zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 90.00 unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt. Weiter wurde er am 25. November 2014 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wiederum wegen Betäubungsmittelkonsumwiderhandlungen und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (Vergehen), beides begangen am 6. September 2014, zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 100.00 verurteilt.