Erstmals wurde er am 7. August 2014 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau wegen Betäubungsmittelkonsumwiderhandlungen und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz i.S.v. Art. 19 Abs. 1 BetmG, begangen in der Zeit von Januar bis 20. November 2013, zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 90.00 unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt.