Anschliessend hatte er bis 2017 einige Temporärstellen. Danach war er arbeitslos, wobei er von seinen Ersparnissen, seinen Eltern, Sportwetten und Kryptowährungen gelebt habe. Im Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 29. November 2017 wurden die Einkünfte mit einem Betrag CHF 1'000.00 angegeben. Gesundheitlich gehe es ihm gut. Schulden habe er keine (pag. 726 Z. 23 ff., pag. 733 Z. 21 ff., pag. 1676). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte 2 aus, dass er mit seiner Freundin zusammen in BI.________ lebe. Er arbeite 40% im Immobilienverkauf im Unternehmen seines Vaters.