39.2.3 Fazit Asperation Insgesamt liegt auch hier – in Relation zum sehr weiten Strafrahmen – ein leichtes Verschulden im untersten Bereich vor. Die Kammer erachtet für den Schuldspruch in Bezug auf den bandenmässigen Marihuanahandel eine Strafe von 12 Monaten als angemessen. Aufgrund des engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs zum bandenmässigen Kokain- und Ecstasyhandel rechtfertigt sich vorliegend ein tieferer Asperationsfaktor von 50%. Entsprechend sind sechs Monate asperierend zu berücksichtigen, womit sich die Freiheitsstrafe von 25 Monaten auf 31 Monate erhöht.