Sie tätigten die Geschäfte von Kleinstportionen bis hin zu grossen Mengen, wobei jeweils zwischen rund 3g-245g Marihuana veräussert wurden. Die drei Beschuldigten arbeiteten wiederum gegenseitig in stetiger Stellvertretung. Als Lager- und Verkaufsort und somit als Drehscheibe des Handels, fungierte überwiegend das Domizil des Beschuldigten 3. Allerdings standen sie – im Unterschied zum Kokain- und Ecstasyhandel – alle in direktem Kontakt mit den Abnehmern und waren damit in ihrer jeweiligen Rolle in der Bande im Ergebnis gleichwertig.