__ verkauft. Zudem führten sie für die finanziellen Angelegenheiten eine gemeinsame Kasse, welche ebenfalls beim Beschuldigten 3 stationiert war. Er trug damit zwar ein grösseres Risiko, genoss aber in I.________ mit dem Marihuana-Handel in seiner «Höhle» auch einen exklusiven Ruf. Insgesamt rechtfertigt sich unter diesem Titel gesamthaft, insbesondere auch gestützt auf die Bandenmässigkeit, eine Straferhöhung von sechs Monaten.