Diese zusätzliche Qualifikation ist straferhöhend zu berücksichtigen. Er und die anderen Bandenmitglieder haben über einen längeren Zeitraum von fast zwei Jahren eine bedeutende Menge Kokaingemisch bezogen und verkauft. Mit etwa gleichzeitigem Beginn ergänzte die Bande ihren florierenden Drogenhandel zudem mit dem Vertrieb von Ecstasy-Pillen, welche teilweise an die gleichen Abnehmer wie das Kokain und Marihuana gingen. Sie arbeiteten gegenseitig in stetiger Stellvertretung, wobei der Beschuldigte 3 eher für Marihuana und die Beschuldigten 1 und 2 zusätzlich für Kokain und Ecstasy zuständig waren.