39. Beschuldigter 2 39.1 Einsatzstrafe Kokain- und Ecstasy-Handel 39.1.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte 2 hat insgesamt 68.25g reines Kokain (Kokainbase) veräussert. Damit wurde der für die mengenmässige Qualifikation massgebende Grenzwert des Bundesgerichts von 18g um ein Mehrfaches überstiegen. Entsprechend ist von einem hohen Gefährdungspotenzial auszugehen. Nichtsdestotrotz ist im Verhältnis zum ausserordentlich weiten Strafrahmen das Ausmass des verschuldeten Erfolges immer noch als leicht zu bezeichnen.